Kosten beim Zahnarzt

Die Kosten einer Therapie setzen sich nach Aufwand, den Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenkassen zusammen.

Eine Therapie sollte  der gesetzlichen Krankenkasse nach ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Aufgrund der vom Gesetzgeber bestimmten Richtlinien vom 01.01.2004 werden nicht alle Zähne oder Therapieformen von der gesetzlichen Krankenkasse vollständig oder anteilig übernommen. Diese Behandlung wird durch die  Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), welche vom Gesetzgeber im Jahr 2012  beschlossen wurde, geregelt.

Die private Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für eine moderne Therapie. Auch hier kann es zu einer Zuzahlung des privatversicherten Patienten kommen.

Wir beraten Sie gerne in einem ausführlichen Gespräch.

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